Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV, § 12 FinVermV und § 13 ImmVermV
📄 Erstinformation als PDF herunterladen
Ramona Elisabeth Stocker
(Geschäftsbezeichnung: Stocker-Finanzberatung)
Hauptstr. 3
78333 Stockach
Mobil: 0176 66 99 55 91
E-Mail: info@stocker-finanzberatung.de
Registerstelle:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf aus dem dt. Festnetz; abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich)
www.vermittlerregister.info
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz
Ramona Elisabeth Stocker hält keine Beteiligung von mehr als 10 % an einem Versicherungsunternehmen. Kein Versicherungsunternehmen oder deren Mutterunternehmen hält eine Beteiligung von mehr als 10 % an der Stocker-Finanzberatung.
Für Streitigkeiten aus der Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlung:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG
22303 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Hinweis auf Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse: info@stocker-finanzberatung.de
Beschwerden können zunächst direkt an Ramona Elisabeth Stocker unter den oben genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Sollte keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden, kann die oben genannte Schlichtungsstelle angerufen werden.
Im Zuge der Vermittlung bietet Ramona Elisabeth Stocker eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 61 VVG) an.
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche vermittelt werden. Auf Anfrage wird die Höhe der Vergütung mitgeteilt.
Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten (z. B. Provisionen der Produktgeber), welche auch behalten werden dürfen. Nähere Einzelheiten zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen werden auf Nachfrage vor Abschluss der Vermittlung mitgeteilt (§ 12a FinVermV).
Die Vermittlerin erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung der Vermittlerin konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Sie wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt.
Die Vermittlerin legt ihrer Empfehlung eine hinreichende Anzahl von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und Darlehensgebern zugrunde, um eine Empfehlung aussprechen zu können, die im besten Interesse des Darlehensnehmers ist (§ 34i Abs. 5 GewO).
Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittlerin beinhaltet auch Beratung gemäß § 511 BGB.
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung gem. § 34 f GewO zulässig ist.